Kurze Antwort
Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, Rackelwild und Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.
Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, Rackelwild und Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.
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