Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-98-2023

Welche Wildarten dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?

Kurze Antwort

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, Rackelwild und Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.

Musterlösung

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, Rackelwild und Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.

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