Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-50-2023

Welche Zeit gilt als Nachtzeit nach dem Bundesjagdgesetz?

Kurze Antwort

Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.

Musterlösung

Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.

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