Kurze Antwort
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze. Ausgenommen sind Gemeinschaftsansitze.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze. Ausgenommen sind Gemeinschaftsansitze.
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