Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-306-2023

Welcher Grundsatz trifft für die Tierkörperbeseitigung zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Gewässer, Boden und Futtermittel dürfen nicht verunreinigt werden.

  • A)Gewässer, Boden und Futtermittel dürfen nicht verunreinigt werden
  • B)Der Jäger kann nach Gutdünken verfahren
  • C)Zur unschädlichen Beseitigung soll in jedem Revier ein Luderplatz vorhanden sein

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