Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-173-2023

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Kurze Antwort

Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundflächen.

  • A)Der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen
  • B)Der Mehrheit der im Jagdkataster eingetragenen Mitglieder
  • C)Sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der vertretenen Grundflächen
Erklärung

Es gilt die sogenannte doppelte Mehrheit. Maßgeblich sind daher neben den Stimmen der Jagdgenossen auch die im Jagdkataster ausgewiesenen vertretenen Grundflächen.

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