Kurze Antwort
Für alles übrige Schalenwild ist ein Mindestgeschossdurchmesser von 6,5 mm vorgeschrieben.
Nach § 19 Bundesjagdgesetz darf auf Hochwild nur mit Büchsenpatronen ab 6,5 mm geschossen werden, zusätzlich mit mindestens 2.000 J E100. 5,6 mm und 7 mm erfüllen entweder nicht die Mindestanforderung oder sind nicht zwingend erforderlich.
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