Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-177-2023

Welcher Mindestgeschossdurchmesser ist für die Verwendung von Büchsenpatronen zum Schuss auf alles Schalenwild vorgeschrieben?

Kurze Antwort

Für alles übrige Schalenwild ist ein Mindestgeschossdurchmesser von 6,5 mm vorgeschrieben.

  • A)5,6 mm
  • B)6,5 mm
  • C)7 mm
Erklärung

Nach § 19 Bundesjagdgesetz darf auf Hochwild nur mit Büchsenpatronen ab 6,5 mm geschossen werden, zusätzlich mit mindestens 2.000 J E100. 5,6 mm und 7 mm erfüllen entweder nicht die Mindestanforderung oder sind nicht zwingend erforderlich.

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