Kurze Antwort
Für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke können die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft bilden. Hegegemeinschaften werden in M-V i.d.R. für Rot-, Dam- und Schwarzwild gebildet.
Für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke können die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft bilden. Hegegemeinschaften werden in M-V i.d.R. für Rot-, Dam- und Schwarzwild gebildet.
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