Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-190-2023

Welches Wild darf nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alles Schalenwild außer Schwarzwild, sowie Auer-, Birk-, Rackelwild und Seehunde.

  • A)Alles Wild mit Ausnahme des Raubwildes
  • B)Alles Schalenwild, das zum Hochwild zählt
  • C)Alles Schalenwild außer Schwarzwild, sowie Auer-, Birk-, Rackelwild und Seehunde

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