Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-265-2023

Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Jagdrechtsinhaber.

  • A)Dem Jagdrechtsinhaber
  • B)Der Straßenmeisterei
  • C)Dem Kraftfahrer, der das Reh überfahren hat

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