Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-224-2023

Wer beruft den Kreisjägermeister?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Landrat des jeweiligen Landkreises auf Vorschlag der Landesjägerschaft.

  • A)Jagdscheininhaber, die im Kreis ihren Wohnsitz haben oder ein Jagdrevier gepachtet haben
  • B)Die Landesvereinigung der Jäger
  • C)Der Landrat des jeweiligen Landkreises auf Vorschlag der Landesjägerschaft

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