Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-227-2023

Wer erlässt beim Auftreten einer Wildseuche die notwendigen Anweisungen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Amtstierarzt.

  • A)Der Amtstierarzt
  • B)Das Ordnungsamt
  • C)Die Untere Jagdbehörde

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