Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-246-2023

Wer haftet für Schäden, die durch ausgebrochenes Gehegewild verursacht werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Besitzer der ausgebrochenen Tiere.

  • A)Der Jagdausübungsberechtigte des angrenzenden Reviers
  • B)Der Besitzer der ausgebrochenen Tiere
  • C)Niemand

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