Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-187-2023

Wer ist für das ordnungsgemäße Aufbrechen des Wildes verantwortlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Erleger.

  • A)Der zuständige Amtstierarzt
  • B)Die Treiber
  • C)Der Erleger

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