Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-252-2023

Wer ist grundsätzlich zum Ersatz von Jagdschäden im Revier verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdpächter.

  • A)Die Jagdgenossenschaft
  • B)Der Jagdgast, der diesen verursacht hat
  • C)Der Jagdpächter

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