Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-MV5-4-2023

Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

Kurze Antwort

Inhaber des Jagdrechts ist der Grundeigentümer.

  • A)Der Jagdpächter
  • B)Der Grundeigentümer einer bejagbaren Fläche
  • C)Der Jagdschutzberechtigte
Erklärung

Das Jagdrecht ist untrennbar an das Eigentum an Grund und Boden gebunden. Der Jagdpächter kann das Jagdausübungsrecht innehaben, wird dadurch aber nicht Inhaber des Jagdrechts.

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