Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-257-2023

Wer vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdvorstand.

  • A)Alle Mitglieder gemeinsam
  • B)Der Jagdvorstand
  • C)Die Jagdbehörde

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