Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-30-2023

Wie groß muss jeder Teil mindestens sein, wenn ein Eigenjagdbezirk oder ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Teilen verpachtet werden soll?

Kurze Antwort

Bei einem Eigenjagdbezirk muss jeder Teil die gesetzliche Mindestgröße haben, also jeweils 75 Hektar. Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk muss jeder verpachtete Teil mindestens 250 Hektar groß sein.

Musterlösung

Bei einem Eigenjagdbezirk muss jeder Teil die gesetzliche Mindestgröße haben, also jeweils 75 Hektar. Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk muss jeder verpachtete Teil mindestens 250 Hektar groß sein.

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