Kurze Antwort
Bei einem Eigenjagdbezirk muss jeder Teil die gesetzliche Mindestgröße haben, also jeweils 75 Hektar. Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk muss jeder verpachtete Teil mindestens 250 Hektar groß sein.
Bei einem Eigenjagdbezirk muss jeder Teil die gesetzliche Mindestgröße haben, also jeweils 75 Hektar. Bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk muss jeder verpachtete Teil mindestens 250 Hektar groß sein.
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