Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-97-2023

Wie hat sich ein Schütze zu verhalten, wenn krankgeschossenes Schalenwild seinen Jagdbezirk verlassen hat?

Kurze Antwort

Wechselt krankgeschossenes Schalenwild in einen benachbarten Jagdbezirk, so hat der Schütze den Anschuss und die Stelle des Überwechselns kenntlich zu machen. Dieses ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarjagdbezirkes oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden.

Musterlösung

Wechselt krankgeschossenes Schalenwild in einen benachbarten Jagdbezirk, so hat der Schütze den Anschuss und die Stelle des Überwechselns kenntlich zu machen. Dieses ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarjagdbezirkes oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten