Kurze Antwort
Wechselt krankgeschossenes Schalenwild in einen benachbarten Jagdbezirk, so hat der Schütze den Anschuss und die Stelle des Überwechselns kenntlich zu machen. Dieses ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarjagdbezirkes oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden.
Wechselt krankgeschossenes Schalenwild in einen benachbarten Jagdbezirk, so hat der Schütze den Anschuss und die Stelle des Überwechselns kenntlich zu machen. Dieses ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarjagdbezirkes oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden.
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