Kurze Antwort
<p>Die Wildbewirtschaftungsrichtlinie des Landes MV geht von folgenden Zuwächsen aus: <br>Rehwild überwiegend im Wald lebend: 80 bis 100 vom Hundert des am 1. April vorhandenen weiblichen Wildes. <br>Rehwild überwiegend in der offenen Landschaft lebend: 30 bis 80 vom Hundert des am 1. April vorhandenen weiblichen Wildes.</p>.
<p>Die Wildbewirtschaftungsrichtlinie des Landes MV geht von folgenden Zuwächsen aus: <br>Rehwild überwiegend im Wald lebend: 80 bis 100 vom Hundert des am 1. April vorhandenen weiblichen Wildes. <br>Rehwild überwiegend in der offenen Landschaft lebend: 30 bis 80 vom Hundert des am 1. April vorhandenen weiblichen Wildes.</p>
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