Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-165-2023

Wie ist die Aufbewahrung von Munition geregelt?

Kurze Antwort

Richtig ist: In einem Stahlblechbehälter oder Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.

  • A)In einem Stahlblechbehälter oder Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss
  • B)In einem abgeschlossenen Holzschrank
  • C)In einem Plastikbehälter mit Schloss

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