Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-282-2023

Wie lange muss der Jagdausübungsberechtigte den Wildursprungsschein aufbewahren?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zwei Jahre.

  • A)Zwei Jahre
  • B)Vier Jahre
  • C)Acht Jahre

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