Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-161-2023

Wie muss sich der Jäger verhalten, wenn er seine Jagdwaffe verliert (kein Diebstahl)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich beim Ordnungsamt des Landkreises (Waffenbehörde) melden.

  • A)Bei der Gemeinde melden
  • B)Bei der Feuerwehr melden
  • C)Unverzüglich beim Ordnungsamt des Landkreises (Waffenbehörde) melden

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