Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-88-2023

Wie sind die Anmeldefristen bei Wildschäden im Wald geregelt?

Kurze Antwort

Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn sie jeweils zum 01.05. und zum 01.10. bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Musterlösung

Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn sie jeweils zum 01.05. und zum 01.10. bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

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