Kurze Antwort
Das Magazin einer halbautomatischen Kurzwaffe darf für den jagdlichen Fangschuss höchstens 20 Patronen aufnehmen können.
Für Kurzwaffen gelten Magazine für Zentralfeuermunition mit mehr als 20 Patronen als verbotene Gegenstände. Die tatsächliche Anzahl der geladenen Patronen ist davon unabhängig.
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