Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-292-2023

Wildbret ist nach dem Fleischhygienerecht verwertbar, wenn...

Kurze Antwort

Richtig ist: keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen.

  • A)es nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet worden ist
  • B)mit gutem Schuss gestreckt, aufgebrochen und zerwirkt worden ist
  • C)keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen.

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