Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-162-2023

Wo bewahrt der Jäger seine Waffen auf?

Kurze Antwort

Der Jäger bewahrt seine erlaubnispflichtigen Waffen in einem Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 (oder 1) auf.

  • A)In einem entsprechend klassifizierten Waffenschrank
  • B)In einem abgeschlossenen Holzschrank
  • C)in einem stabilen Stahlschrank ohne Klassifizierung
Erklärung

Nur entsprechend klassifizierte Sicherheitsbehältnisse verhindern den unbefugten Zugriff gemäß § 36 WaffG und § 13 AWaffV. Holzschränke oder unklassifizierte Stahlschränke erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Munition darf darin gemeinsam gelagert werden.

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