Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-140-2023

Wo ist das Vergraben von Tierkörpern oder deren Teilen verboten?

Kurze Antwort

In Wasserschutzgebieten oder an öffentlichen Wegen.

Musterlösung

In Wasserschutzgebieten oder an öffentlichen Wegen.

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