Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-87-2023

Wo sind Feldwildschäden anzumelden und innerhalb welcher Frist?

Kurze Antwort

Der Berechtigte hat den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde) anzumelden.

Musterlösung

Der Berechtigte hat den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde) anzumelden.

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