Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-172-2023

Wohin darf ein Jäger seine Waffe erlaubnisfrei führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Von seiner Wohnung ins Revier.

  • A)Von seiner Wohnung ins Revier
  • B)Vom Schießstand zum Volksfest
  • C)Vom Büchsenmacher zu einer Bank

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