Kurze Antwort
In Mecklenburg-Vorpommern darf bei der Jagd auf Wasserwild an Gewässern und im 400-Meter-Abstand zu deren Ufern kein Bleischrot verwendet werden.
Zum Schutz von Gewässern und Wasserwild ist die Verwendung von Bleischrot in diesem Bereich verboten. Stattdessen sind zugelassene bleifreie Schrotarten wie Weicheisen-, Wismut- oder Zinkschrot zu verwenden.
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