Mecklenburg-VorpommernF2: Jagdpraxis & HundeMV-F2-166-2023

Worauf muss man in M-V achten, wenn man die Jagd auf Wasserwild an Gewässern und im 400-Meter-Abstand von deren Ufern ausüben möchte?

Kurze Antwort

In Mecklenburg-Vorpommern darf bei der Jagd auf Wasserwild an Gewässern und im 400-Meter-Abstand zu deren Ufern kein Bleischrot verwendet werden.

  • A)man darf ausschließlich von nichtmotorisierten Booten aus jagen
  • B)es darf kein Bleischrot verwendet werden
  • C)auf Enten und Gänse darf nur sitzend auf das Wasser geschossen werden
Erklärung

Zum Schutz von Gewässern und Wasserwild ist die Verwendung von Bleischrot in diesem Bereich verboten. Stattdessen sind zugelassene bleifreie Schrotarten wie Weicheisen-, Wismut- oder Zinkschrot zu verwenden.

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