Kurze Antwort
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des eines jeden Jagdscheins sind: Mindestalter 16 Jahre, Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung, abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum der beantragten Jagdscheinerteilung.
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des eines jeden Jagdscheins sind: Mindestalter 16 Jahre, Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung, abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum der beantragten Jagdscheinerteilung.
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