Kurze Antwort
Die Wildnachweisung dient der Jagdbehörde als Auswertung des Jagdjahres für die Jagdstrecke des betreffenden Jagdbezirks. Der Jagdausübungsberechtigte hat bis zum 10. April jeden Jahres der Jagdbehörde die Strecke des vergangenen Jagdjahres auf einem vorgeschriebenen Formblatt anzuzeigen.
Die Wildnachweisung dient der Jagdbehörde als Auswertung des Jagdjahres für die Jagdstrecke des betreffenden Jagdbezirks. Der Jagdausübungsberechtigte hat bis zum 10. April jeden Jahres der Jagdbehörde die Strecke des vergangenen Jagdjahres auf einem vorgeschriebenen Formblatt anzuzeigen.
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