Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-254-2023

Zu den verbotenen Gegenständen zählen...

Kurze Antwort

Richtig ist: Nachtzielgeräte mit elektronischem Bildwandler.

  • A)Nachtsichtgeräte
  • B)Nachtzielgeräte mit elektronischem Bildwandler
  • C)Taschenlampen über 200 Meter Leuchtweite

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