Kurze Antwort
Zur Altersbestimmung am erlegten Stück wird der Abschliff der Backenzähne (v.a. M1) und die Vollständigkeit des Gebisses herangezogen.
Zur Altersbestimmung am erlegten Stück wird der Abschliff der Backenzähne (v.a. M1) und die Vollständigkeit des Gebisses herangezogen.
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