NiedersachsenRechtNDS-RE-472-2022

Ab wann darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand ohne Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mit einem Kleinkaliber-Match-Gewehr schießen?

Kurze Antwort

Ab 16 Jahren darf ein Jugendlicher ohne Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit einem Kleinkaliber-Match-Gewehr schießen.

  • A)Ab 12 Jahren.
  • B)Ab 14 Jahren.
  • C)Ab 16 Jahren.
Erklärung

Bis 16 ist eine schriftliche Einwilligung oder Anwesenheit der Sorgeberechtigten nötig. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres entfällt diese Pflicht; die Aufsicht auf dem Stand bleibt dennoch verpflichtend.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten