Kurze Antwort
Ab 16 Jahren darf ein Jugendlicher ohne Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit einem Kleinkaliber-Match-Gewehr schießen.
Bis 16 ist eine schriftliche Einwilligung oder Anwesenheit der Sorgeberechtigten nötig. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres entfällt diese Pflicht; die Aufsicht auf dem Stand bleibt dennoch verpflichtend.
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