NiedersachsenRechtNDS-RE-501-2022

Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche mit Druckluft-, Federdruck- oder CO2- Waffen schießen und was ist dabei zu beachten?

Kurze Antwort

Ab 12 Jahren ist das Schießen mit Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen erlaubt, wenn die Sorgeberechtigten zustimmen und eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson anwesend ist.

  • A)Ab 12 Jahren, wenn die Eltern dabei sind.
  • B)Ab 12 Jahren, sofern die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben und eine geeignete Aufsichtsperson zur Betreuung vorhanden ist.
  • C)Ab 12 Jahren, wenn die Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.
Erklärung

Gesetzlich gefordert sind das Einverständnis der Sorgeberechtigten und eine geeignete Aufsicht. Die bloße Anwesenheit der Eltern oder nur eine schriftliche Zustimmung ohne geeignete Aufsicht genügt nicht.

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