Kurze Antwort
Ab 12 Jahren ist das Schießen mit Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen erlaubt, wenn die Sorgeberechtigten zustimmen und eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson anwesend ist.
Gesetzlich gefordert sind das Einverständnis der Sorgeberechtigten und eine geeignete Aufsicht. Die bloße Anwesenheit der Eltern oder nur eine schriftliche Zustimmung ohne geeignete Aufsicht genügt nicht.
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