NiedersachsenRechtNDS-RE-249-2022

Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude darf eine Katze vom Revierinhaber im Rahmen des Jagdschutzes geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Mehr als 300 m.

  • A)Mehr als 200 m
  • B)Mehr als 300 m
  • C)Mehr als 500 m
  • D)<p>Der Revierinhaber, der keine zusätzliche Jagdaufseherausbildung hat, ist nicht jagdschutzberechtigt und darf keine wildernden Katzen schießen</p>
  • E)Als jagdschutzberechtigter Revierinhaber darf er wildernde Katzen in jedem Fall schießen

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