NiedersachsenRechtNDS-RE-249-2022

Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude darf eine Katze vom Revierinhaber im Rahmen des Jagdschutzes geschossen werden?

Kurze Antwort

Eine Katze darf im Rahmen des Jagdschutzes ab einer Entfernung von mehr als 300 Metern vom nächsten bewohnten Gebäude geschossen werden.

  • A)Mehr als 200 m
  • B)Mehr als 300 m
  • C)Mehr als 500 m
  • D)Der Revierinhaber, der keine zusätzliche Jagdaufseherausbildung hat, ist nicht jagdschutzberechtigt und darf keine wildernden Katzen schießen
  • E)Als jagdschutzberechtigter Revierinhaber darf er wildernde Katzen in jedem Fall schießen
Erklärung

Katzen gelten jagschutzrechtlich als wildernd, wenn sie sich über 300 m von bewohnten Gebäuden entfernen. Ausnahmen gelten u. a. für kenntlich geführte Jagd-, Dienst-, Blinden- oder Hirtenhunde; landesrechtliche Abweichungen sind möglich.

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