Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).</p>.
Richtig ist: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit „PTB im Kreis“ dürfen zugriffsbereit in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen (umgangssprachlich "Luftgewehre/Luftpistolen") sind nur dann überhaupt erlaubnisfrei erwerbbar und führbar, wenn ihre Bewegungsenergie 7,5 Joule nicht übersteigt und sie das Prüfzeichen "F im Fünfeck" tragen (Anlage 2 Abschnitt 3 WaffG). Für solche Waffen gilt: - Kein Erwerbserlaubnis nötig - Kein Waffenschein nötig - Kein Kleiner Waffenschein nötig - Nur Altersgrenze (ab 18) ist zu beachten Sie fallen also komplett aus der Führungserlaubnispflicht heraus – man braucht für sie überhaupt keinen Waffenschein (auch keinen kleinen), um sie zugriffsbereit zu führen.
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