NiedersachsenRechtNDS-RE-433-2022

Als Erlaubnis zum zugriffsbereiten Führen einer Waffe braucht man den Kleinen Waffenschein für...

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).</p>.

  • A)Druckluft-, Federdruck-, CO2 Waffen.
  • B)<p>Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).</p>
  • C)Feuerwaffen, die nicht zugriffs- und nicht schussbereit transportiert werden.
Erklärung

Richtig ist: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit „PTB im Kreis“ darfst du zugriffsbereit in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein führen. Druckluft-/CO2-Waffen („F im Fünfeck“) dürfen zwar besessen, aber ohne Waffenschein nicht geführt werden, und nicht zugriffs- und nicht schussbereit transportierte Feuerwaffen gelten als Transport, dafür braucht man keinen Waffenschein.

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