NiedersachsenRechtNDS-RE-433-2022

Als Erlaubnis zum zugriffsbereiten Führen einer Waffe braucht man den Kleinen Waffenschein für...

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).</p>.

  • A)Druckluft-, Federdruck-, CO2 Waffen.
  • B)Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).
  • C)Feuerwaffen, die nicht zugriffs- und nicht schussbereit transportiert werden.
Erklärung

Richtig ist: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit „PTB im Kreis“ dürfen zugriffsbereit in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Druckluft-, Feder­druck- und CO2-Waffen (umgangssprachlich "Luftgewehre/Luftpistolen") sind nur dann überhaupt erlaubnisfrei erwerbbar und führbar, wenn ihre Bewegungsenergie 7,5 Joule nicht übersteigt und sie das Prüfzeichen "F im Fünfeck" tragen (Anlage 2 Abschnitt 3 WaffG). Für solche Waffen gilt: - Kein Erwerbserlaubnis nötig - Kein Waffenschein nötig - Kein Kleiner Waffenschein nötig - Nur Altersgrenze (ab 18) ist zu beachten Sie fallen also komplett aus der Führungserlaubnispflicht heraus – man braucht für sie überhaupt keinen Waffenschein (auch keinen kleinen), um sie zugriffsbereit zu führen.

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