Kurze Antwort
Der Abschuss war wegen des gebrochenen Vorderlaufs zulässig, ist in die Streckenliste einzutragen und der Jagdbehörde bis zum 15. Februar vorzulegen.
Schwerkrankes Wild muss unverzüglich erlegt werden, um es vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden zu bewahren. Der Abschuss wird unabhängig von der Schonzeit in der Streckenliste erfasst.
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