NiedersachsenRechtNDS-RE-177-2022

Am 15. August fällt ein Rotwildkalb dem Straßenverkehr zum Opfer. Das Wildbret ist für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Muss der Revierinhaber das überfahrene Stück in der Streckenliste erfassen?

Kurze Antwort

Ja, der Revierinhaber muss das überfahrene Rotwildkalb in der Streckenliste erfassen.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Auch Fallwild ist in die Streckenliste einzutragen, selbst wenn das Wildbret nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist.

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