NiedersachsenRechtNDS-RE-172-2022

Am 25. Mai findet der Revierinhaber auf einer frisch gemähten Wiese ein verendetes Rehkitz. Muss er das Stück in die Streckenliste eintragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist Ja. Fallwild (auch verendete Kitze nach dem Mähen) ist streckenlistenpflichtig und muss erfasst werden. Die Streckenliste dient der vollständigen Bestands- und Hegekontrolle, unabhängig von Verwertbarkeit oder Ursache des Todes.

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