NiedersachsenRechtNDS-RE-269-2022

An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Im Jagdpachtvertrag sind keine Aussagen über Wildschadensersatz enthalten. Wer muss den Wildschaden ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdgenossenschaft.

  • A)Jagdpächter
  • B)Jagdgenossenschaft
  • C)Jagdpächter und Jagdgenossenschaft
  • D)Die Gemeinde
  • E)<p>In Niedersachsen wird der Schaden aus der gesetzlichen Wildschadensausgleichkasse erstattet</p>
Erklärung

Richtig ist die Jagdgenossenschaft. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken trägt sie nach § 29 Abs. 1 BJagdG den Wildschaden, sofern die Ersatzpflicht nicht vertraglich auf den Jagdpächter übertragen wurde. Da der Pachtvertrag hier keine Regelung enthält, bleibt die Jagdgenossenschaft ersatzpflichtig.

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