NiedersachsenRechtNDS-RE-112-2022

An welche Personen darf ein Jagdschein nicht erteilt werden?

Kurze Antwort

Ein Jagdschein darf Personen nicht erteilt werden, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.

  • A)Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind
  • B)Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
  • C)allen Personen, die über 80 Jahre alt sind
Erklärung

Nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG ist der Jagdschein zu versagen, wenn der Nachweis der Jagdhaftpflicht fehlt. Mindestdeckung: 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden. Alter über 80 oder unter 18 ist kein generelles Versagungsgrund.

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