Kurze Antwort
Aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
Nach UVV Jagd (VSG 4.4) sind aufgenagelte Sprossen ausschließlich bei schräg stehenden Leitern erlaubt, wenn sie fest mit den Holmen verbunden und nach unten abgestützt sind. An senkrechten Leitern wäre die Sturzgefahr zu hoch.
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