Kurze Antwort
Der Jäger darf seinen Drilling ohne Weiteres an den Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines veräußern.
Der Verkäufer muss sich vergewissern, dass der Käufer zum Erwerb berechtigt ist. Bei einer Jagdlangwaffe weist der Käufer dies mit einem gültigen Jahresjagdschein nach.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.