NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-82-2022

An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?

Kurze Antwort

Eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe darf nur an Inhaber einer grünen Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag verkauft werden.

  • A)An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
  • B)An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.
  • C)An jeden Polizeibeamten.
Erklärung

Der Voreintrag in der grünen WBK ist der behördliche Nachweis der Erwerbsberechtigung für genaues Modell/Kaliber. Jugendliche und pauschal Polizeibeamte ohne diese zivilrechtliche Erlaubnis sind nicht berechtigt.

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