Kurze Antwort
Eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe darf nur an Inhaber einer grünen Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag verkauft werden.
Der Voreintrag in der grünen WBK ist der behördliche Nachweis der Erwerbsberechtigung für genaues Modell/Kaliber. Jugendliche und pauschal Polizeibeamte ohne diese zivilrechtliche Erlaubnis sind nicht berechtigt.
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