NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-60-2022

An wen dürfen erlaubnispflichtige Pistolen verkauft werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Personen mit Erwerbsberechtigung.

  • A)Reservisten der Bundeswehr
  • B)Polizeibeamte
  • C)Personen mit Erwerbsberechtigung
Erklärung

Richtig ist: Personen mit Erwerbsberechtigung. Erlaubnispflichtige Kurzwaffen (Pistole/Revolver) dürfen nur an Käufer mit gültiger Erwerbsberechtigung überlassen werden, z. B. Inhaber einer grünen WBK mit passendem Voreintrag. Reservisten oder Polizeibeamte dürfen nur kaufen, wenn sie diese zivilrechtliche Erwerbsberechtigung nachweisen.

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