Kurze Antwort
Richtig ist: Personen mit Erwerbsberechtigung.
Richtig ist: Personen mit Erwerbsberechtigung. Erlaubnispflichtige Kurzwaffen (Pistole/Revolver) dürfen nur an Käufer mit gültiger Erwerbsberechtigung überlassen werden, z. B. Inhaber einer grünen WBK mit passendem Voreintrag. Reservisten oder Polizeibeamte dürfen nur kaufen, wenn sie diese zivilrechtliche Erwerbsberechtigung nachweisen.
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