Kurze Antwort
Nein, wegen rechtfertigendem Notstand handeln Sie nicht rechtswidrig, da der Abschuss zur sofortigen Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs erforderlich war.
Ein tollwütiger Fuchs stellt eine akute Gefahr für Leib und Leben dar. In dieser Notstandssituation ist der Abschuss als mildestes wirksames Mittel gerechtfertigt; eine Strafbarkeit wegen Wilderei entfällt.
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