NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-246-2022

Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem tollwütigen Fuchs angegriffen. Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?

Kurze Antwort

Nein, wegen rechtfertigendem Notstand handeln Sie nicht rechtswidrig, da der Abschuss zur sofortigen Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs erforderlich war.

  • A)Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht.
  • B)Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht.
Erklärung

Ein tollwütiger Fuchs stellt eine akute Gefahr für Leib und Leben dar. In dieser Notstandssituation ist der Abschuss als mildestes wirksames Mittel gerechtfertigt; eine Strafbarkeit wegen Wilderei entfällt.

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