Kurze Antwort
Richtig sind: Schwarzwild und Rehwild.
Richtig sind Schwarzwild und Rehwild. Nach § 19 BJG (sachliche Verbote) ist das Schießen mit Schrot/Posten auf Schalenwild verboten – dazu zählen Schwarzwild und Rehwild. Auf Raubwild wie Fuchs ist Posten zulässig; Hase wird jagdpraktisch mit Schrot bejagt.
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