NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-268-2022

Auf welche der nachgenannten Wildarten darf mit Posten (grobe Schrote) nicht geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild und Rehwild.

  • A)Fuchs
  • B)Schwarzwild
  • C)Hase
  • D)Rehwild
Erklärung

Richtig sind Schwarzwild und Rehwild. Nach § 19 BJG (sachliche Verbote) ist das Schießen mit Schrot/Posten auf Schalenwild verboten – dazu zählen Schwarzwild und Rehwild. Auf Raubwild wie Fuchs ist Posten zulässig; Hase wird jagdpraktisch mit Schrot bejagt.

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