Kurze Antwort
Zur Nachtzeit ist die Jagd auf Gänse und Wildenten grundsätzlich verboten; Ausnahmen der Nachtjagd gelten u. a. für Schwarzwild sowie bestimmte Raubwildarten.
Nachtzeit ist 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. Federwild wie Gänse und Wildenten darf in dieser Zeit nicht bejagt werden; Ausnahmen betreffen z. B. Möwen und Waldschnepfen, nicht jedoch Gänse/Enten.
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