NiedersachsenRechtNDS-RE-126-2022

Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?

Kurze Antwort

Zur Nachtzeit ist die Jagd auf Gänse und Wildenten grundsätzlich verboten; Ausnahmen der Nachtjagd gelten u. a. für Schwarzwild sowie bestimmte Raubwildarten.

  • A)Birkwild
  • B)Gänse
  • C)Wildenten
  • D)Waldschnepfen
  • E)Möwen
  • F)Schwarzwild
Erklärung

Nachtzeit ist 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. Federwild wie Gänse und Wildenten darf in dieser Zeit nicht bejagt werden; Ausnahmen betreffen z. B. Möwen und Waldschnepfen, nicht jedoch Gänse/Enten.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten